Private Zahnzusatzversicherung: Für wenn sie sinnvoll ist

1024 768 Zahnarztpraxis Dr. Kußmaul in Kandel. Hier entsteht Ihr Lächeln!

Erfreuen sich Ihre Zähne bester Gesundheit und sind Sie mit den Leistungen der Krankenkasse zufrieden, können Sie auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Sind jedoch in den nächsten Jahren Reparaturen abzusehen oder ist Ihnen die Ästhetik des Zahnersatzes besonders wichtig und möchten Sie Behandlungen über die Regelversorgung hinaus in Anspruch nehmen, ist eine Zahnzusatzversicherung eine gute Option.

Für Patienten, die beispielsweise zahlreiche Füllungen in jungen Jahren oder Wurzelbehandlungen erhalten haben oder die unter Parodontitis leiden, werden künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Maßnahmen wie Kronen, Brücken oder Implantate erforderlich sein.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten für die regelmäßige Kontrolluntersuchung, einmal jährlich die Zahnsteinentfernung sowie Zahnfüllungen. Jedoch gibt es vor allem beim Zahnersatz durch die gesetzliche Kassenleistung Einschränkungen: Der Begriff „Regelversorgung“ beinhaltet nur ausreichende, zweckmäßige Reparaturen am Gebiss und meistens nur die günstigste Lösung. Keine Edelmetalle, je nach Sichtbarkeit gar keine oder nur teilweise Verblendung und eine Zahnbrücke statt Implantaten.

Das sollten Sie bei der Zahnzusatzversicherung beachten:

Schließen Sie die Versicherung möglichst in jungen Jahren und bei gesunden Zähnen ab. Das ermöglicht Ihnen meist ein größeres Übernahmespektrum, wenn Sie später Leistungen in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
Vergleichen und prüfen Sie genau, welche Leistungen die Versicherung beinhaltet.
Achten Sie darauf, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten haben, bis Sie die vollen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Seien Sie sich dessen bewusst, dass mit einer Versicherung circa 80-90 % der Kosten übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie wir Ihre Zahngesundheit einschätzen und ob mit großen Eingriffen oder Zahnersatz gerechnet werden muss. Denken Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis an Ihr Bonusheft: Ein zehn Jahre lückenlos ausgefülltes Bonusheft belohnt die gesetzliche Krankenkasse mit einem um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss.

Vor Behandlungen, die wir Ihnen in Rechnung stellen, unterbreiten wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag. Optional bietet Ihnen unser Abrechnungszentrum eine Ratenzahlung über 6 Monate ohne Zinsen und Gebühren. Damit können wir Ihnen auch ohne Zahnzusatzversicherung die bestmögliche Lösung anbieten.